// Mediation

Definition:

▶ Die Konfliktparteien – Medianden genannt – wollen mit Unterstützung einer dritten unparteiischen Person (Mediator) zu einer in vernehmlichen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

▶ Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.

▶ Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes.

Mediation und Betreuung:

▶ Betreute

Betreuer

Angehörige

▶ Einrichtungen

▶ Behörden

Mediation und Pflege:

▶ zu Pflegende

▶ Angehörige

▶ Pflegepersonal

▶ Pflegedienste

▶ Einrichtungen

Mediation und Familie:

Paare

▶ Eltern

▶ Kinder

▶ Angehörige

Fallbesprechung für Neueinsteiger und Kollegen:

▶   Voraussetzung ist die Freiwilligkeit

▶   außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit

▶   Chance, eigene Interessen herauszufinden und Lösungsoptionen zu entwickeln

▶   alle Informationen während des Verfahrens sind vertraulich

▶   gegenseitige Vertrauensverpflichtung als Voraussetzung für Autonomie und Selbstverantwortung

Ziel ist es, ein einvernehmliches, eigenverantwortliches Ergebnis zu erreichen (Win-Win Situation):

▶  Der Mediator begleitet das Mediationsverfahren.

▶  Er moderiert den gesamten Prozess.

▶  Die Mediation läuft in verschiedenen Phasen ab.


▶  Diese sind durch Visualisierung immer wieder abrufbar.