// Mediation

Definition:
▶ Die Konfliktparteien – Medianden genannt – wollen mit Unterstützung einer dritten unparteiischen Person (Mediator) zu einer in vernehmlichen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.
▶ Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.
▶ Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes.
Mediation und Betreuung:
▶ Betreute
▶ Betreuer
▶ Angehörige
▶ Einrichtungen
▶ Behörden
Mediation und Pflege:
▶ zu Pflegende
▶ Angehörige
▶ Pflegepersonal
▶ Pflegedienste
▶ Einrichtungen
Mediation und Familie:
▶ Paare
▶ Eltern
▶ Kinder
▶ Angehörige
Fallbesprechung für Neueinsteiger und Kollegen:
▶ Voraussetzung ist die Freiwilligkeit
▶ außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit
▶ Chance, eigene Interessen herauszufinden und Lösungsoptionen zu entwickeln
▶ alle Informationen während des Verfahrens sind vertraulich
▶ gegenseitige Vertrauensverpflichtung als Voraussetzung für Autonomie und Selbstverantwortung
Ziel ist es, ein einvernehmliches, eigenverantwortliches Ergebnis zu erreichen (Win-Win Situation):
▶ Der Mediator begleitet das Mediationsverfahren.
▶ Er moderiert den gesamten Prozess.
▶ Die Mediation läuft in verschiedenen Phasen ab.
▶ Diese sind durch Visualisierung immer wieder abrufbar.